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   VGH Baden-Württemberg, 24.05.1993 - 9 S 3136/90   

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https://dejure.org/1993,5225
VGH Baden-Württemberg, 24.05.1993 - 9 S 3136/90 (https://dejure.org/1993,5225)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.05.1993 - 9 S 3136/90 (https://dejure.org/1993,5225)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Mai 1993 - 9 S 3136/90 (https://dejure.org/1993,5225)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erteilung einer Weiterbildungsermächtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 276 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.07.1980 - 3 C 136.79

    Feststellung der Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.05.1993 - 9 S 3136/90
    Dieser Zeitpunkt kann nicht nur kalendermäßig bestimmt sein, sondern auch durch den Eintritt eines konkret bezeichneten Ereignisses, wenn der Eintritt hinreichend gewiß und nur der Zeitpunkt des Eintritts ungewiß ist (BVerwGE 60, 269, 275 f.); als ein solches Ereignis ist die räumliche Vereinigung der Klinikteile anzusehen.
  • BVerwG, 16.07.1968 - VI C 1.66

    Verweisung an das zuständige Gericht des zuständigen Gerichtszweiges - Aufhebung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.05.1993 - 9 S 3136/90
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts enthält mit der Beklagtenbezeichnung "Bezirksärztekammer N" eine offenbare Unrichtigkeit, die nach § 118 Abs. 1 VwGO jederzeit von Amts wegen - auch vom Rechtsmittelgericht (BVerwGE 30, 146) - zu berichtigen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2014 - 9 S 1348/13

    Eignung zur Weiterbildung bei mangelnder Zeitplanung; Gewährleistung einer

    Die Erteilung einer Weiterbildungsermächtigung stellt die Übertragung der verantwortlichen Leitungsfunktion für die Aufgabe dar, die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten der weiterzubildenden Ärzte zu vertiefen (vgl. Senatsurteil vom 24.05.1993 - 9 S 3136/90 -, MedR 1993, 472; siehe auch Niedersächs. OVG, Beschluss vom 14.03.2007 - 8 LA 177/06 -, MedR 2007, 444).

    Vielmehr ist sie bei Erfüllung des Tatbestands verpflichtet, eine Weiterbildungsermächtigung zu erteilen (gebundene Entscheidung; ebenso: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.11.2003 - 6 A 11314/03 -, a.a.O.; VG Neustadt/WStr., Urteil vom 21.03.2003 - 7 K 849/02.NW -, a.a.O.; VG Meiningen, Urteil vom 30.09.2013 - 1 K 86/11 Me -, a.a.O.; a.A. OVG Hamburg, Beschluss vom 21.06.1999 - 5 Bf 54/99 -, Juris; VG Ansbach, Urteil vom 10.05.2006 - AN 9 K 05.04526 -, Juris; für ein Ermessen hinsichtlich der Erteilung einer gemeinsamen Weiterbildungsbefugnis nach damaligem Recht: Senatsurteil vom 24.05.1993 - 9 S 3136/90 -, a.a.O.; unklar Scholz, a.a.O., MWBO, § 5 Rn. 6).

    Es bedarf jedoch zumindest einer Ausprägung, die gewährleistet, dass der Weiterbilder Weisungen erteilen und für ihre Umsetzung sorgen kann (vgl. Senatsurteil vom 24.05.1993 - 9 S 3136/90 -, a.a.O.; Niedersächs. OVG, Beschluss vom 14.03.2007 - 8 LA 177/06 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2007 - 8 LA 177/06

    Möglichkeit einer "ganztägigen und hauptberuflichen" Weiterbildung i.S.v. § 38

    Dazu bedarf es auch einer, in den Einzelheiten in der Weiterbildungsordnung nicht vorgegebenen individuellen (arbeits-)vertraglichen Ausgestaltung, insbesondere also der Einräumung eines Weisungsrechts des ermächtigten Arztes gegenüber dem sich in der Weiterbildung befindlichen Arzt zur Durchsetzung des hierarchischen Prinzips (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 24.5.1993 - 9 S 3136/90 -, MedR 1993, 472 ff.).
  • VG Saarlouis, 25.03.2010 - 1 K 1819/08

    Keine Weiterbildung des Chefarztes durch einen ihm unterstellten Oberarzt

    entsprechend OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.03.2007 - 8 LA 177/06 -, juris, und VGH Baden-Württemberg- Urteil vom 24.05.1993 - 9 S 3136/90 -, MedR 1993, 472: "hierarchischen Prinzip".
  • VG Osnabrück, 07.11.2007 - 6 A 96/06

    Eignung; Eignungsprüfung; Ermessen; Ermächtigungskommission; Kammer;

    Ob etwas anderes in Fällen der gemeinschaftlichen Erteilung einer Weiterbildungsermächtigung an mehrere Ärzte oder bei Bewerberkonkurrenz um eine Weiterbildungsermächtigung zwischen leitendem und nachgeordnetem Arzt an einer Weiterbildungsstätte gilt (vgl. dazu VGH Mannheim, Urt. v. 24.05.1993 - 9 S 3136/90 - MedR 1993, 472; VG Freiburg, Urt. 20.10.1995 - 7 K 1808/94 - MedR 1996, 235), kann dahingestellt bleiben, da es im vorliegenden Falle an einer vergleichbaren Sachlage fehlt.
  • VG Sigmaringen, 14.03.2002 - 5 K 639/00

    Psychotherapie - Weiterbildung

    Die Entscheidung über einen Antrag ist vielmehr in das Ermessen der Kammer gestellt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.05.1993 - 9 S 3136/90 - , VG F., Urt. v. 20.10.1995 - 7 K 1808/94 - ).
  • VG Freiburg, 20.10.1995 - 7 K 1808/94

    Anspruch auf Ermächtigung zur Weiterbildung im Bereich Psychotherapie;

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